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NATUR GARTEN

  - Oft reißen die Ohrmarken aus, was schmerzhafte, tiefe Wunden ver­ur­sacht, die allmählich abheilen und vernarben. Derart geschlitzte Ohren sind stark in ihrer Funktion eingeschränkt.


© Martin Schindler; Bodmann; Ursula Bauer
Setzen der Ohrmarken
Ohrmarken bestehen aus einem Vor­der­teil für das Innenohr und einem Rückteil für das Außenohr. Beim Setzen der Ohr­mar­ken werden zuerst die beiden Plas­tik­tei­le an den gegenüberliegenden Seiten einer Zange befestigt. Diese Zange ist mit einem spitzen Metalldorn ausgestattet,der ein Loch in das Tierohr schneidet und die beiden Markenteile beim Zu­sam­men­drücken miteinander verbindet. Das Ste­chen der Ohrmarke erfolgt ohne Be­täu­bung und darf von jedem Tierhalter selbst vorgenommen werden. Dieser muss kei­ne entsprechende Sachkunde nach­wei­sen. Vorschriften zu Hygiene und Des­in­fek­tion gibt es ebenfalls nicht.

 


© aktion tier/ Ursula Bauer
Was steht auf den Ohrmarken
Die meist gelben Plastik- Ohrmarken wer­den entsprechend der EU-Vorgaben fer­tig bedruckt von der zuständigen Be­hör­de ausgegeben. Je nach Tierart ist die Beschriftung unterschiedlich. Sie enthält immer mindestens den Code des EU- Mitgliedstaates, in dem das betreffende Tier zuerst gekennzeichnet wurde, und einen maximal zwölfstelligen Zahlencode des Geburtsbetriebes, der das Tier ein­deu­tig identifiziert. Die Vorschriften, wann welche Tierart zu kennzeichnen ist, sind unterschiedlich. Bei Rindern müssen alle Kälber, die älter als 7 Tage sind, Ohrmarken tragen. Schafe und Ziegen müssen vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes, spätestens jedoch bis zum 9. Lebensmonat gekennzeichnet sein. Bei Schweinen sind alle ab­ge­setz­ten Ferkel mit Ohrmarken zu kenn­zeich­nen. Das Absetzen, also die Trennung von der Muttersau, erfolgt in der Regel

 

nach der 4. Lebenswoche. Im All­ge­mei­nen wird die Anbringung von Ohrmarken je­doch in den ersten Lebenstagen der Tier­kin­der vor­ge­nom­men.

Mikrochip als Alternative zur Ohr­mar­ke
Im Tierschutzgesetz steht, dass einem Tier ohne vernünftigen Grund weder Schmer­zen noch Leiden zugefügt werden dürfen. Da mittels Mikrochip (auch Transponder) ei­ne sichere Identifizierung und Rück­ver­fol­gung gewährleistet wäre gibt es aus Tier­schutz­sicht keine Rechtfertigung mehr für die Ohrmarkenpflicht, durch die den Tie­ren Schmerzen, Beeinträchtigungen und möglichen Schäden zugemutet wer­den.



© Martin Schindler; Bodmann; aktion tier/ Ursula Bauer
Vorteile einer Kennzeichnung mittels Mikrochip:
- Der Chip ist winzig (reiskorngroß). Er belastet und stört das Tier nicht.
- Die Implantierung ist einfach, schnell und schmerzfrei (wie eine Impfung).
- Der Chip ist fälschungs- und ma­ni­pu­la­ti­ons­si­cher, jede Chipnummer wird weltweit nur einmal vergeben. Eine Rückverfolgung ist durch Registrierung in internationalen Datenbanken einfach und effektiv.
- Der Chip hat ein Tierleben lang Bestand und ist beliebig oft ablesbar.

Quelle: aktion tier - menschen für tiere e.V. www.aktiontier.org 

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