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MEXIKANISCHE CHIA

exikanische Chia (Salvia hispanica) ist eine Pflan­zen­art aus der Gattung der Salbei (Salvia) innerhalb der Familie der Lippenblütler (La­mia­ceae), die ursprünglich hauptsächlich in Mexiko vorkommt.
Mindestens zwei Salvia-Arten werden unter dem Namen Chia wegen der Klausen, oft „Samen“ genannt, kommerziell angebaut.
Salvia hispanica ist eine einjährige krautige Pflanze. Diese Pflanzenart erreicht Wuchshöhen von bis zu 1,75 Meter. Die gegenständigen Laubblätter sind 4 bis 8 cm lang und 3 bis 5 cm breit. Die Blüten sind blau oder weiß und stehen in zahlreichen Scheinquirlen.
Kultiviert wird Chia inzwischen nicht nur in Zentralmexiko und Guatemala, sondern auch nachhaltig in mehreren Ländern Süd­a­me­ri­kas und in Australien. Es gibt weiße und schwarze Samen. Bei den Azteken war Chia eine wichtige Nahrungspflanze, geriet bei den Nachkommen aber fast wieder in Vergessenheit. Chiasamen sind nicht nur für den Menschen ein Lieferant von Omega-3-Fettsäuren und Antioxidantien. Sie werden auch als Hühnerfutter verwendet, um Eier zu erhalten, die mit Omega-3-Fettsäuren angereichert sind. Die Aussaat erfolgt im späten

 

Frühling, die Blüte ist im September, die Samenernte erfolgt im Herbst. Die Pflanze gedeiht wegen der Gefahr von Fäulnis nur in Gegenden ohne übermäßigen Regenfall.
„Chiasamen“ enthalten bis zu 38 % Chiaöl, 18 bis 23 % Proteine, ca. 40 % Kohlenhydrate und die Vitamine A, Niacin, Thiamin, Riboflavin und Folsäure. Außerdem sind die Mineralstoffe Kal­zi­um, Phosphor, Kalium, Zink und Kupfer, sowie Antioxidantien enthalten. Der Rest sind Ballaststoffe, die in Wasser teilweise zu Schleim werden. Das Chiaöl beinhaltet α-Linolensäure und ge­mes­sen am Gesamtfettanteil lässt sich die Zusammensetzung in 55 % Omega-3, 18 % Omega-6, 6 % Omega-9 und 10 % gesättigte Fettsäuren aufschlüsseln. Chiasamen enthalten nur wenig Natrium. Schwarze und weiße Samen unterscheiden sich im Nährstoffgehalt nicht. Die Pflanze wurde von der ame­ri­ka­ni­schen FDA als ungefährlich eingestuft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im November 2009 Chia­samen für Broterzeugnisse mit einem Höchstgehalt von 5 % zugelassen (sowie 2013 aktualisiert). Der Anhang enthält eine Herstellungsbeschreibung mit den einzuhaltenden Kon­zen­tra­ti­ons­be­rei­chen für die Grundzusammensetzung. Nach eigener Stellungnahme der EFSA ist es unwahrscheinlich, dass sich die Verwendung von Chiasamen und gemahlenen Chiasamen in Broterzeugnissen schädlich auf die Gesundheit auswirkt.
30.6.2015 WIKIPEDIA↑ AUTOREN↑ (Lizenz↑)

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